Die Unruhen am und im Umfeld des 17. Juni 1953 kamen für die SED-Führung, das MfS und auch die sowjetische Besatzungsmacht trotz vielfacher Unmutsbekundungen der Bevölkerung und kleinerer Streiks der Beschäftigten vorher völlig überraschend. Ausgehend von ersten Berliner Demonstrationen mit der Hauptforderung, die Arbeitsnormenerhöhung zurückzunehmen, entwickelten sich ab 17. Juni morgens in über 700 Städten und Orten der DDR Streiks, Demonstrationen, auch Massendemonstrationen. Schnell mündeten sie in Forderungen nach dem Sturz der SED-Diktatur, nach demokratischen Wahlen und der Wiedervereinigung Deutschlands. Streiks und Demonstrationen gab es in allen 14 größeren Städten ab 50.000 und in zehn Großstädten ab 100.000 Einwohnern der DDR . In 157 kleineren Städten waren ebenfalls Unruhen zu verzeichnen. Streiks gab es in über 1.000 Betrieben und Genossenschaften; gut 250 öffentliche Gebäude der SED, des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB), der Staatssicherheit (MfS), der Polizei und Justiz wurden zeitweilig besetzt.
In mindestens 165 Orten in Sachsen fanden Streik- und Protestaktionen statt. Sachsen war damit neben Berlin und der zentralen Industrieregion in Sachsen-Anhalt der dritte Schwerpunkt beim Volksaufstand. Nach sächsischen Bezirken gegliedert, waren dies im Bezirk Dresden 69, im Bezirk Leipzig 60 und im Bezirk Karl-Marx-Stadt 36 Orte, wobei die Liste nach neueren Forschungen aus MfS-Unterlagen noch ergänzt werden muss. Innerhalb Sachsen stachen besonders Dresden, Ostsachsen mit Niesky und Görlitz sowie der Leipziger Raum hervor.
Im Bezirk Dresden beziehen sich die Angaben zu Streikaktionen auf 17 Stadt- und Landkreisen, etwa Dresden-Stadt und -Land, Görlitz-Stadt und -Land, Niesky, Zittau, Löbau, Riesa, Bautzen, Meißen, Pirna, Sebnitz, Kamenz, Bischofswerda, Dippoldiswalde, Großenhain und Freital. Insgesamt wurden am 17. und 18. Juni im Bezirk Dresden gut 50.000 Streikende geschätzt, von denen allein mit 27.645 mehr als die Hälfte auf die Kreise Görlitz und Niesky entfielen, was auch die besondere Rolle dieser Region bei den Unruhen hervorhebt.
Da der DDR-Machtapparat in vielen Städten schnell die Kontrolle verlor und ihnen der generelle Waffeneinsatz von der sowjetischen Besatzungsmacht verboten worden war, musste letztere schließlich selbst gegen Mittag des 17. Juni eingreifen und verhängte nach und nach in 167 Land- und Stadtkreisen den Ausnahmezustand – das heißt das Kriegsrecht.
Bereits während, aber vor allem kurz nach der Niederschlagung des Aufstands durch die sowjetischen Truppen setzten großflächige Verhaftungsaktionen durch diese sowie durch das MfS und die Volkspolizei ein. Insgesamt dürften in etwa 10.000 Personen – Streikleitungen, Demonstranten, Redner und Akteure gegen DDR-Machtorgane und -Gebäude – für kurze Zeit in Gewahrsam genommen worden sein. Von diesen wurden die meisten schnell wieder entlassen; ein Teil jedoch wurde sowohl vor sowjetische als vor auch DDR-Gerichte gestellt. Zur Abschreckung verhängten sowjetische Militärtribunale außerhalb Sachsens mindesten sechs Standgerichtsurteile, die am 18. und 19. Juni 1953 vollstreckt und öffentlich bekanntgegeben wurden; ein weiteres Urteil wurde in eine Zeitstrafe umgewandelt.
In Sachsen ergingen drei sowjetische Todesurteile an hiesigen Brennpunkten. Das Todesurteil gegen Herbert Kaiser aus Leipzig wurde am 15.12.1953 in Moskau vollstreckt, die beiden Todesurteile gegen Stefan Weingärtner aus Görlitz und Herbert Tschirner aus Löbau wurden später in Haftstrafen umgewandelt. Insgesamt verhängten die Militärtribunale in Sachsen neben den drei genannten Strafen weitere sechs Zeitstrafen, vier Personen wurden vom sowjetischen Sicherheitsdienst dem MfS zur weiteren Ermittlung und Verurteilung übergeben.
Die Hauptaufgabe zur Ermittlung und Aburteilung von Streikbeteiligten wurde allerdings von DDR-Organen übernommen. DDR-weit sind gut 1.600 Personen für ihre Beteiligung am Volksaufstand vor Gericht gestellt und verurteilt worden. Ende Januar 1954 lautete die Bilanz: 1.526 Angeklagte wurden verurteilt, davon zwei zum Tode, drei zu lebenslänglicher Haft, 13 zu Strafen von zehn bis 15 Jahren, 99 zu fünf bis zehn Jahren, 824 zu einem bis fünf Jahren, 546 zu unter einem Jahr. Zudem gab es 39 Freisprüche.
Wie sieht die Bilanz für den Bezirk Dresden aus den Untersuchungsverfahren des MfS aus? Hier ist klarzustellen, dass Beschuldigte im Gewahrsam der Staatssicherheit bis Ende 1953 in einem Gefängnis an der Königsbrücker Straße inhaftiert waren, während alle Verhafteten ab 1954 ihre Untersuchungshaft in dem neuen Haftgebäude an der Bautzner Straße (heute Gedenkstätte Bautzner Straße Dresden) verbrachten.
Mit unmittelbarem Bezug zu den Ereignissen des Volksaufstandes sind insgesamt 138 Fälle in den Unterlagen des MfS Dresden verzeichnet. Unter den 138 Beschuldigten waren vier Frauen. Das MfS teilte die Beschuldigten in sieben Gruppen auf:
– lediglich als Teilnehmer an Demonstrationen: 31 Personen
– als Beteiligte an „Terroraktionen“: 64 Personen
– als mit sogenannten „Hetzreden“ oder „Hetzparolen“ Hervorgetretene: 17 Personen
– als Mitglieder von Streikleitungen oder -aufrufen: 3 Personen
– wegen Widerstands gegen die Polizei: 19 Personen
– als „Provokateure“: 4 Personen.
Gegen 133 Beschuldigte wurde bereits 1953 ermittelt, von den restlichen fünf wurden vier 1954 und einer noch 1955 verhaftet. Später kamen weitere 33 Personen hinzu, die sich neben Hauptanklagepunkten zu anderen Delikten auch wegen „Hetze“ mit Bezug zu Ereignissen des 17. Juni 1953 im Bezirk Dresden als unmittelbar Beteiligte (12 Personen) oder wegen späterer Äußerungen (21 Personen) vor Gericht verantworten mussten. Insgesamt umfasst der Komplex also mindestens 171 Personen aus dem Bezirk Dresden und die Bearbeitung zog sich bis 1966 hin. Erst danach war der 17. Juni 1953 kein Ermittlungsgegenstand mehr für das MfS.
Die ersten Gerichtsverfahren vor dem Bezirksgericht Dresden fanden bereits ab 27. Juni 1953 statt, endeten jedoch häufig gleich mit der Einstellung der Verfahren und nur relativ wenigen Verurteilungen, so etwa wegen Unruhen in Heidenau oder in Pirna. Größere Prozesse gegen Teilnehmer in den Schwerpunkten der Unruhen in Zodel bei Görlitz, Niesky, Ludwigsdorf, Görlitz und Dresden wurden ab 9. bis einschließlich 27. Juli 1953 durchgeführt. Im ersten Prozess standen am 9. Juli sechs Personen aus Görlitz vor Gericht in Dresden, die offenbar an den Ausschreitungen und Besetzungen Görlitzer Gefängnisse beteiligt gewesen waren, nämlich Hermann Gierich, Siegfried Richter, Werner Herbig, Egon Gericke und Bruno Neumann. Angeklagt nach Art. 6 der DDR-Verfassung und Kontrollratsdirektive 38, erhielten die Beschuldigten Urteile zwischen 8 und 15 Jahren Zuchthaus sowie Gefängnisstrafen.

Am 15. Juli 1953 endete am Bezirksgericht Dresden der Prozess gegen sechs Einwohner des Dorfes Zodel im Kreis Görlitz. Es war in Zodel offensichtlich darum gegangen, den Bürgermeister abzusetzen. Die Angeklagten erhielten Zuchthausstrafen zwischen 6 und 15 Jahren.
Die Ereignisse in Niesky zogen einen großen Prozess gegen die „Rädelsführer“ nach sich. Am 18. Juli 1953 wurde das Urteil in diesem Prozess gesprochen. Angeklagt waren Lothar Markwirth und 15 Andere, von der Zahl her war es der größte Prozess dieser Art im Bezirk Dresden. Die Angeklagten erhielten sehr hohe Strafen, Lothar Markwirth sogar lebenslängliche Haft. Die Anderen verurteilte das Gericht zu Zuchthausstrafen von 5 bis 13 Jahren sowie zu teils langjährigen Gefängnisstrafen. Bei fast allen Verurteilten blieben die Berufungsbemühungen vor dem Obersten Gericht vergeblich.

Die Landeshauptstadt Dresden gehörte ebenfalls zu den Hotspots der Unruhen am 17. Juni 1953. Ihren Ausgangspunkt fanden diese in einem SAG-Betrieb (Sowjetische Aktiengesellschaft) im Süden der Stadt, dem Sachsenwerk in Niedersedlitz, der als größter Betrieb Dresdens gut 5.000 Beschäftigte hatte. Durch Mitarbeiter des Sachsenwerkes und des ABUS-Werkes (VEB Sächsische Brücken- und Stahlhochbau) wurde ein Streikkomitee gegründet. Dies traf sich am nächsten Tag wieder und formulierte Forderungen an die Regierung der DDR. Dann griff das MfS zu und verhaftete viele Mitglieder der Streikkomitees. Am 22. und 23. Juli 1953 verhandelte das Bezirksgericht Dresden vor großer Öffentlichkeit und mit erheblichem Presseecho in diesem Schauprozess. Die Hauptangeklagten Wilhelm Grothaus, ein ehemaliger von der NS-Justiz zum Tode verurteilter Widerstandskämpfer gegen das NS-Regime, erhielt 15 Jahre Zuchthaus. Fritz Johannes Saalfrank erhielt 10 Jahre Zuchthaus, Udo Imme 1 Jahr und 6 Monate Gefängnis. Gegen einige Angeklagte war das Verfahren eingestellt worden. Die von den Verurteilten eingelegten Einsprüche gegen die Urteile wurden alle am 5. August 1953 vom Obersten Gericht der DDR verworfen.
Schon wenige Wochen nach der ersten Prozesswelle im Juni/Juli 1953 hatte sich das MfS wieder gefangen. Bereits im Herbst 1953 begannen „konzentrierte Schläge“ der Staatssicherheit gegen im „Westen“ beheimatete, in der DDR tätige Widerstandsorganisationen und ihre (nach DDR-Recht illegalen) DDR-Mitarbeiter, die alsbald die Untersuchungsgefängnisse des MfS wieder mit Häftlingen füllten.
Fotos:
Sachsenwerk in: Sack, Birgit / Gerald Hacke, Verurteilt. Inhaftiert. Hingerichtet. Politische Justiz in Dresden 1933–1945 | 1945–1957 (= Schriftenreihe der Stiftung Sächsische Gedenkstätten zur Erinnerung an die Opfer politischer Gewaltherrschaft Bd. 15), Dresden 2016, S. 309,
Brief für Riese, ebenda, S. 311.